Das Arbeitslosenfrühstück startet wieder am 15.06.2021

Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen kann wieder gefrühstückt werden.

08.06.2021

Die aktuellen Inzidenzwerte lassen es zu, dass wir das Arbeitslosenfrühstück nun wieder anbieten können.
Wir freuen uns, MitarbeiterInnen und Gäste bei unserem beliebten Frühstück begrüßen zu dürfen.

Die folgenden Regeln müssen beachtet werden:

Ein- und Ausgang: Der Zutritt zum Frühstücksraum erfolgt über den Seitenzugang, verlassen wird der Frühstücksraum über den Hauptzugang. Entsprechende Markierungen werden angebracht.

Es gilt Maskenpflicht, die Hände müssen desinfiziert werden und  Abstände sind einzuhalten. Es gibt keine Selbstbedienung.
Am Platz darf die Maske zum Essen abgenommen werden.

Anmeldung: Externe Gäste können sich bis spätestens 12 Uhr am Vortag zur Teilnahme am Frühstück anmelden. Dies ist telefonisch unter 02166 67 11 600 oder persönlich vor Ort möglich.