Wegbegleitung in besonderen Lebenslagen
Das Ambulant betreute Wohnen gemäß § 67 ff SGB XII ist ein Angebot für Menschen, bei denen sich besondere Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten verbinden und die sich Hilfe bei der Bewältigung dieser Themen wünschen.
Im Volksverein finden vielen Menschen aus einer Beschäftigungsmaßnahme heraus den Zugang zum ambulant betreuten Wohnen, aber auch allen anderen Personen stehen die Angebote offen.